Erbfall: Was jetzt zu tun ist – Schritt für Schritt
Redaktion meinnachlass24 · 23. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit

Nach einem Todesfall in der Familie müssen in kurzer Zeit viele Dinge organisiert werden – neben Trauer und Bestattung auch eine Reihe rechtlicher Schritte mit teils knappen Fristen. Wer weiß, was wann zu tun ist, verschafft sich in dieser Phase spürbar mehr Ruhe.
Dieser Artikel führt Schritt für Schritt durch den Ablauf nach einem Erbfall – von den ersten Stunden bis zur Erbschaftsteuer-Anzeige. Wie hoch die Steuer im eigenen Fall ausfällt, zeigt der Erbschaftsteuer-Rechner.
Die ersten Schritte: Totenschein und Bestattung
- Totenschein ausstellen lassen: Ein Arzt stellt nach dem Tod die Todesbescheinigung aus – sie wird für die Anmeldung beim Standesamt und für die Bestattung benötigt.
- Sterbefall beim Standesamt anmelden: In der Regel innerhalb weniger Werktage; das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus, die für nahezu alle folgenden Schritte (Banken, Versicherungen, Behörden) gebraucht wird.
- Bestattung organisieren: Meist über ein Bestattungsunternehmen; die Bestattungspflicht und -frist richten sich nach Landesrecht (üblicherweise wenige Tage bis Wochen nach dem Tod).
Testament abliefern (§ 2259 BGB)
Wer im Besitz eines Testaments ist, das nicht bereits amtlich beim Nachlassgericht verwahrt wird (z. B. ein privat verwahrtes handschriftliches Testament), muss es unverzüglich, nachdem er vom Tod des Erblassers erfahren hat, beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 Abs. 1 BGB). Das gilt unabhängig davon, ob der Inhalt bekannt ist oder ob er einem selbst nützt oder schadet.
War das Testament bereits amtlich hinterlegt (etwa beim Nachlassgericht selbst), sorgt die verwahrende Stelle von sich aus für die Weiterleitung, sobald sie vom Tod erfährt (§ 2259 Abs. 2 BGB).
Nachlassgericht und Testamentseröffnung
Liegt ein Testament vor, eröffnet das Nachlassgericht es förmlich und informiert die darin bedachten Personen sowie die gesetzlichen Erben. Erst mit dieser Eröffnung erfahren Beteiligte offiziell vom Inhalt – und ab diesem Zeitpunkt beginnen bestimmte Fristen zu laufen (siehe Ausschlagungsfrist unten).
Ist kein Testament vorhanden, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Wer erbt und in welcher Quote, erklärt der Artikel Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?.
Erbschein: wann er nötig ist
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung gegenüber Dritten nachweist. Er ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich:
- Banken und Grundbuchamt akzeptieren oft auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Nachweis – ein Erbschein ist dann meist entbehrlich.
- Bei einem privatschriftlichen Testament oder bei gesetzlicher Erbfolge verlangen Institute und Behörden in der Regel einen Erbschein, insbesondere für Grundbuchänderungen.
- Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt und ist mit Gebühren verbunden, die sich nach dem Nachlasswert richten.
Ausschlagungsfrist: sechs Wochen (§ 1944 BGB)
Wer eine Erbschaft nicht annehmen möchte – etwa weil der Nachlass überschuldet ist –, muss sie binnen sechs Wochen ausschlagen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Die Frist beginnt, sobald der Erbe vom Erbfall und dem Grund seiner Berufung Kenntnis erlangt; bei testamentarischer Erbeinsetzung nicht vor der amtlichen Testamentseröffnung.
Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser zuletzt im Ausland gelebt hat oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB). Wer nichts unternimmt, gilt die Erbschaft nach Fristablauf als angenommen – inklusive etwaiger Schulden.
Sechs Wochen ab Kenntnis – wer überschuldetes Erbe nicht will, muss schnell handeln.
Erbschaftsteuer-Anzeige binnen drei Monaten (§ 30 ErbStG)
Jeder steuerpflichtige Erwerb ist vom Erwerber binnen drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Anzeige muss unter anderem Angaben zu Name, Todestag sowie Art und Wert des Erwerbs enthalten.
Eine Ausnahme gilt, wenn der Erwerb bereits auf einer notariellen oder gerichtlichen Urkunde beruht, die dem Finanzamt automatisch bekannt wird (§ 30 Abs. 3 ErbStG) – etwa bei einem eröffneten notariellen Testament. In der Praxis empfiehlt es sich dennoch, im Zweifel selbst beim zuständigen Finanzamt nachzufragen, ob eine Anzeige nötig ist. Wie sich die Steuer im Einzelnen berechnet, zeigt der Artikel Erbschaftsteuer: Wer zahlt wie viel.
Konten und Verträge des Verstorbenen
- Banken informieren: Konten werden nach Vorlage der Sterbeurkunde (und ggf. Erbschein/Testament) auf die Erben umgeschrieben oder aufgelöst; eine bereits erteilte Vollmacht über den Tod hinaus erleichtert den Zugriff bis dahin.
- Verträge prüfen und kündigen oder übertragen: Miet-, Versicherungs-, Strom- und Telekommunikationsverträge, Abonnements, Mitgliedschaften – je nach Vertragsart gehen sie auf die Erben über oder müssen gekündigt werden.
- Renten- und Sozialversicherungsträger benachrichtigen: für die Abmeldung laufender Zahlungen und die Prüfung von Hinterbliebenenansprüchen.
- Digitalen Nachlass klären: E-Mail-Konten, soziale Medien und Online-Dienste des Verstorbenen sichten und je nach Anbieter löschen oder in ein Gedenkzustand überführen lassen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und dem Grund der Berufung (§ 1944 BGB), bei Auslandsbezug sechs Monate. Danach gilt die Erbschaft automatisch als angenommen.
Wann muss ich das Erbe dem Finanzamt melden?
Binnen drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall (§ 30 ErbStG). Bei einem eröffneten notariellen Testament informiert häufig bereits das Gericht das Finanzamt automatisch.
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsprotokoll akzeptieren Banken und das Grundbuchamt dieses oft als Nachweis. Bei privatschriftlichem Testament oder gesetzlicher Erbfolge wird meist doch ein Erbschein verlangt.
Was passiert, wenn ich ein Testament finde?
Ein nicht amtlich verwahrtes Testament müsst ihr unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB) – unabhängig vom Inhalt.
Wie lange dauert eine Testamentseröffnung?
Das hängt vom jeweiligen Nachlassgericht und dessen Auslastung ab; oft dauert es einige Wochen, bis Beteiligte zur Eröffnung geladen und informiert werden.

