Erbschaftsteuer für Geschwister: Nur 20.000 € Freibetrag
Redaktion meinnachlass24 · 23. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit

Wer von seiner Schwester oder seinem Bruder erbt, wird steuerlich behandelt wie ein entfernter Verwandter – trotz oft engster familiärer Bindung. Der Grund: Geschwister zählen nicht zur Steuerklasse I, sondern zur Steuerklasse II, mit deutlich niedrigerem Freibetrag und höherem Steuersatz.
Dieser Artikel zeigt, wie hoch die Erbschaftsteuer für Geschwister, Nichten und Neffen tatsächlich ausfällt – und welche legalen Wege es gibt, die Steuerlast zu senken. Die genaue Rechnung für eure Situation liefert der Erbschaftsteuer-Rechner.
Warum Geschwister steuerlich schlechter dastehen
Nach § 15 ErbStG zählen Geschwister zur Steuerklasse II – zusammen mit Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkindern und Schwiegereltern. Kinder, Ehegatten und Enkel dagegen gehören zur deutlich günstigeren Steuerklasse I. Die familiäre Nähe zwischen Geschwistern spielt für das Erbschaftsteuerrecht also keine Rolle – entscheidend ist allein die gesetzliche Einordnung.
Der Freibetrag: nur 20.000 €
Während Kinder 400.000 € und Ehegatten sogar 500.000 € steuerfrei erben können, liegt der persönliche Freibetrag für Steuerklasse II bei nur 20.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG) – genauso niedrig wie für völlig fremde Personen in Steuerklasse III. Alles darüber ist steuerpflichtig.
Wie bei allen Freibeträgen gilt auch hier: Er erneuert sich alle zehn Jahre (§ 14 ErbStG) und lässt sich durch frühzeitige, gestaffelte Schenkungen mehrfach nutzen. Mehr dazu im Artikel Erbschaftsteuer-Freibetrag.
Steuersätze für Steuerklasse II
Nach Abzug des Freibetrags wird der steuerpflichtige Erwerb auf volle 100 € abgerundet und mit dem folgenden Steuersatz belegt (§ 19 ErbStG):
| Steuerpflichtiger Erwerb bis einschließlich | Steuerklasse II |
|---|---|
| 75.000 € | 15 % |
| 300.000 € | 20 % |
| 600.000 € | 25 % |
| 6.000.000 € | 30 % |
| 13.000.000 € | 35 % |
| 26.000.000 € | 40 % |
| über 26.000.000 € | 43 % |
Quelle: § 19 ErbStG (gesetze-im-internet.de). Zum Vergleich: Ein Kind zahlt bei gleichem Erwerb oft nur etwa die Hälfte des Steuersatzes (Steuerklasse I).
Zum Vergleich bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 200.000 €: Ein Kind (Steuerklasse I) zahlt 11 % = 22.000 €, ein Bruder oder eine Schwester (Steuerklasse II) zahlt 20 % = 40.000 € – fast das Doppelte für denselben Betrag.
Rechenbeispiel: Nichte erbt von der Tante
Eine Nichte erbt 80.000 € von ihrer Tante. Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 € bleiben 60.000 € steuerpflichtig, versteuert mit 15 % (Steuerklasse II, erste Tarifstufe) – das ergibt eine Erbschaftsteuer von 9.000 €.
Liegt der steuerpflichtige Erwerb knapp über einer Tarifgrenze, kann zusätzlich der Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG) greifen und den Steuer-Mehrbetrag begrenzen – mit Rechenbeispiel erklärt im Artikel Erbschaftsteuer: Wer zahlt wie viel.
Legale Wege, die Steuerlast zu senken
Der niedrige Freibetrag der Steuerklasse II lässt sich nicht umgehen, aber durch frühzeitige Planung abfedern:
- Schenkungen zu Lebzeiten in 10-Jahres-Schritten: Da sich der Freibetrag alle zehn Jahre erneuert, lässt sich Vermögen in mehreren Etappen übertragen – jede Etappe mit vollem Freibetrag, solange zwischen den Schenkungen mehr als zehn Jahre liegen.
- Frühzeitig beginnen: Je früher mit der Übertragung begonnen wird, desto mehr 10-Jahres-Zeiträume lassen sich vor dem voraussichtlichen Erbfall nutzen.
- Sachliche Befreiungen prüfen: Auch für Steuerklasse II gilt der Hausrat- und Sachwertfreibetrag von zusammen 12.000 € sowie ggf. die Erbfallkostenpauschale von 15.000 €.
Der einzige wirksame Hebel gegen den niedrigen Freibetrag ist Zeit – mehrere Schenkungen über mehr als zehn Jahre gestreckt.
Ob und wie sich gestaffelte Schenkungen in eurem Fall lohnen, ist eine individuelle Gestaltungsfrage – am besten mit Steuerberater:in/Notar:in besprechen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag bei Erbschaft unter Geschwistern?
Nur 20.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG), weil Geschwister zur Steuerklasse II zählen – genauso niedrig wie bei völlig fremden Erben.
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Bruder oder eine Schwester?
Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 € greift ein Steuersatz zwischen 15 % und 43 %, je nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 19 ErbStG, Steuerklasse II).
Kann man die Erbschaftsteuer unter Geschwistern legal senken?
Ja, vor allem durch gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten: Da sich der Freibetrag alle zehn Jahre erneuert, lässt sich Vermögen in mehreren Etappen mit jeweils vollem Freibetrag übertragen.
Warum sind Nichten und Neffen genauso schlecht gestellt wie Geschwister?
Nichten und Neffen (Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern) zählen ebenfalls zur Steuerklasse II und haben denselben Freibetrag von 20.000 € sowie dieselben Steuersätze.