Testament: Kosten mit und ohne Notar im Vergleich

Redaktion meinnachlass24 · 23. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit

Taschenrechner und Testamentsentwurf auf einem Schreibtisch als Sinnbild für Testamentskosten

Was ein Testament kostet, hängt fast ausschließlich davon ab, welchen Weg ihr wählt: eigenhändig zu Hause geschrieben oder notariell beurkundet. Beide Wege sind rechtlich gleichwertig formwirksam – die Kostenunterschiede sind aber erheblich.

In diesem Artikel rechnen wir mit echten, verifizierten Zahlen: den gesetzlichen Gebühren für amtliche Verwahrung und Testamentsregister sowie den Notargebühren nach GNotKG. Mit dem Erbschaftsteuer-Rechner könnt ihr zusätzlich überschlagen, welche steuerlichen Freibeträge für euren Nachlass relevant sind.

Zwei Kostenwelten im Überblick

Eigenhändiges TestamentNotarielles Testament
Rechtsgrundlage§ 2247 BGB§ 2232 BGB
Erstellkosten0 €nach Geschäftswert (GNotKG)
Aufbewahrungzu Hause (0 €) oder amtliche Verwahrung (75 €)in der Regel amtliche Verwahrung inklusive
Registrierung im ZTRnur bei amtlicher Verwahrung, optionalautomatisch bei Beurkundung
Erbschein später oft nötig?in der Regel jahäufig entbehrlich, siehe unten

Eigenhändig ist am Anfang günstiger, notariell kann am Ende – über den Erbschein – wieder Kosten sparen.

Eigenhändiges Testament: 0 € Erstellkosten

Ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB kostet in der Erstellung nichts – ihr schreibt und unterschreibt es selbst. Wirksamkeits-Anforderungen und typische Fehler dabei erklärt der Artikel Testament schreiben.

Kosten entstehen erst, wenn ihr euch für eine sichere Aufbewahrung entscheidet – was praktisch dringend empfohlen ist, damit das Testament im Todesfall überhaupt gefunden wird:

  • Zu Hause aufbewahren: 0 €, aber Risiko, dass das Testament übersehen, verlegt oder unterdrückt wird.
  • Amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (§ 2248 BGB): einmalig 75 € Festgebühr (KV 12100 GNotKG), unabhängig von der Höhe des Nachlasses.
  • Registrierung im Zentralen Testamentsregister (ZTR): bei amtlicher Verwahrung meldet das Gericht das Testament an das ZTR; die dabei anfallende Registrierungsgebühr beträgt 15,50 € pro Registrierung (Stand: testamentsregister.de, Registerkosten, Juli 2026). Ohne amtliche Verwahrung ist keine ZTR-Eintragung möglich.

In Summe kostet ein eigenhändiges Testament mit amtlicher Verwahrung und ZTR-Registrierung also rund 90,50 € einmalig. Details zu Ablauf und Alternativen findet ihr im Artikel Testament hinterlegen.

Notarielles Testament: Gebühr nach Geschäftswert

Ein notarielles Testament wird durch notarielle Beurkundung errichtet (§ 2232 BGB). Die Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert – im Kern eurem Reinvermögen zum Zeitpunkt der Beurkundung – und wird nach der Gebührentabelle B (§ 34 GNotKG) berechnet. Anders als beim Ehevertrag gilt für ein Testament, ob Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, die einfache 1,0-Gebühr (Nr. 21200 KV GNotKG), da es sich rechtlich um eine einseitige Verfügung von Todes wegen handelt.

Reinvermögen (Geschäftswert)Notargebühr netto (1,0-Gebühr)zzgl. 19 % USt (ca.)
40.000 €145 €ca. 173 €
100.000 €273 €ca. 325 €
200.000 €435 €ca. 518 €
500.000 €935 €ca. 1.113 €
1.000.000 €1.735 €ca. 2.065 €

Beratung und Entwurf sind in der Beurkundungsgebühr enthalten. Zusätzlich meldet der Notar das Testament automatisch an das Zentrale Testamentsregister; die Registrierungsgebühr von 12,50 € pro Person wird dabei über die Notarkostenrechnung als durchlaufender Posten abgerechnet.

Wie der Geschäftswert berechnet wird

Der Geschäftswert für ein Testament ist grundsätzlich der Wert des vorhandenen Vermögens der testierenden Person zum Zeitpunkt der Beurkundung – bei einem gemeinschaftlichen Testament das zusammengerechnete Vermögen beider Ehegatten. Ein ehrlicher Überblick über Vermögenswerte lohnt sich also nicht nur für die Kostenschätzung, sondern auch, um überhaupt sinnvoll über die Erbeinsetzung entscheiden zu können.

Erbschein-Ersparnis durch notarielles Testament – fair betrachtet

Ein oft genannter Vorteil des notariellen Testaments: Erben benötigen später häufig keinen Erbschein mehr. Banken, Grundbuchämter und andere Stellen akzeptieren in vielen Fällen das eröffnete notarielle Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll als Nachweis des Erbrechts (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO für Grundbuchumschreibungen).

Diese Ersparnis ist real, aber nicht garantiert: Manche Kreditinstitute verlangen im Einzelfall dennoch einen Erbschein, etwa bei komplexeren Erbfolgen oder unklaren Formulierungen im Testament. Ein Erbschein selbst kostet ebenfalls eine Gebühr nach Nachlasswert (in ähnlicher Größenordnung wie die 1,0-Testamentsgebühr), sodass sich die Ersparnis vor allem bei größeren Nachlässen deutlich bemerkbar macht.

Wer sicher keinen Erbschein braucht, spart am Ende oft mehr, als die notarielle Beurkundung zusätzlich kostet – eine Garantie dafür gibt es aber nicht in jedem Einzelfall.

Vergleichstabelle: Gesamtkosten auf einen Blick

KostenpositionEigenhändigNotariell (Beispiel 200.000 €)
Erstellung0 €in Beurkundungsgebühr enthalten
Amtliche Verwahrung75 € (optional)in der Regel enthalten
ZTR-Registrierung15,50 € (bei amtlicher Verwahrung)12,50 € (über Notarrechnung)
Notargebühr nettoca. 435 €
zzgl. 19 % UStca. 83 €
Gesamt (ca.)ca. 90,50 €ca. 530 € + Dokumentenpauschale/Auslagen

Häufige Fragen

Was kostet ein Testament ohne Notar?

Die Erstellung eines eigenhändigen Testaments kostet 0 €. Wer es zusätzlich sicher aufbewahren lassen möchte, zahlt einmalig 75 € für die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht sowie 15,50 € für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister – insgesamt rund 90,50 €.

Was kostet ein notarielles Testament?

Die Notargebühr richtet sich nach eurem Reinvermögen (Geschäftswert) und beträgt die 1,0-Gebühr nach Nr. 21200 KV GNotKG. Bei 100.000 € Reinvermögen liegt sie netto bei etwa 273 €, bei 500.000 € bei etwa 935 € – jeweils zzgl. 19 % Umsatzsteuer, Dokumentenpauschale und Auslagen.

Ist ein notarielles Testament teurer als ein eigenhändiges?

In der Erstellung ja. Beim späteren Erbfall kann sich das aber relativieren, wenn durch das notarielle Testament ein sonst nötiger Erbschein entfällt – das ist jedoch nicht in jedem Fall garantiert und hängt von der konkreten Stelle ab, die den Nachweis verlangt.

Kostet die Registrierung im Testamentsregister immer gleich viel?

Nein. Meldet ein Notar das Testament, beträgt die Gebühr 12,50 € pro Registrierung. Erfolgt die Meldung direkt über das Gericht bei amtlicher Verwahrung, beträgt sie 15,50 € (Quelle: testamentsregister.de, Registerkosten).

Zahlt man beim Berliner Testament die Notargebühr doppelt?

Nein. Bei einem gemeinschaftlichen Testament wird das Reinvermögen beider Ehegatten zusammengerechnet, aber nicht verdoppelt – die 1,0-Gebühr wird nur einmal auf den zusammengerechneten Geschäftswert erhoben.